Ehrenkodex

  1. Die Mitglieder halten sich an die hohen Normen, die der Beruf des selbstständigen Übersetzers erfordert. Durch ihren Verbandsbeitritt verpflichten sie sich zur Einhaltung des Ehrenkodex.
  2. Die Mitglieder nehmen ausschließlich Aufträge an, für die sie die erforderlichen Kenntnisse besitzen.
  3. Die Mitglieder verpflichten sich, die ihnen erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Kenntnisstand auszuführen.
  4. Die Mitglieder sind sich ihrer Vertrauensposition bewusst und enthalten sich darum aller Handlungen, die dem Ansehen des Berufs schaden könnten.
  5. Die Mitglieder verpflichten sich dazu, das Berufsgeheimnis im Hinblick auf alle Informationen zu wahren, die ihnen bei der Ausübung ihres Berufs zur Kenntnis gelangen, und enthalten sich aller Handlungen, mit denen sie sich selbst oder Dritten durch einen wie auch immer gearteten Missbrauch dieser Informationen Vorteile verschaffen könnten.
  6. Die Mitglieder verpflichten sich zur systematischen Aufrechterhaltung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten.
  7. Die Mitglieder dürfen Werbung betreiben oder durch eine direkte Kontaktaufnahme Personen oder Organisationen über ihre Fähigkeiten und Verfügbarkeit informieren, vorausgesetzt, der Inhalt ihrer Präsentation ist faktisch, sachlich und nicht irreführend und fügt dem Ansehen des Berufs keinen Schaden zu.
  8. Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung aller urheberrechtlichen Bestimmungen.
  9. Die Mitglieder gewähren sich nach Möglichkeit gegenseitige Unterstützung und verhalten sich jederzeit loyal zueinander.
  10. Sanktionen im Zusammenhang mit einer Verletzung des Ehrenkodex oder anderer Bestimmungen des Verbands werden in der Verbandsordnung geregelt.